Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 03.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2019, 17:03 |
D 4: Kirchliches Arbeitsrecht reformieren!
Antragstext
Kirchliches Arbeitsrecht reformieren!
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich für eine Reform des
kirchlichen Arbeitsrechts ein. Konkret geht es darum, dass bestehende
"kirchliche Selbstbestimmungsrecht" so anzupassen, dass die Kirche wie jeder
andere Arbeitgeber in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetz
behandelt werden muss.
Begründung
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG), auch bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz verbietet es Menschen aufgrund ihrer Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Sexualität oder auch Behinderung abweichend und gesondert zu behandeln.
Die Kirchen jedoch haben laut deutscher Verfassung ein Sonderrecht, das ihnen gestattet ihre Belange selbständig zu regeln. Dieses Recht kommt noch aus der Weimarer Republik, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in das bundesdeutsche Regelwerk übernommen. Aus diesem Sonderrecht leiten die Kirchen ihr Recht ab sich ein ganz eigenes Arbeitsrecht zu geben. Und die Politik billigt dieses Verhalten.
Mehr noch: als das EU-Recht gegen Diskriminierung 2006 in deutsches Recht überfuhrt wird, das AGG implantiert werden soll, räumt die Politik den Kirchen ein "Selbstbestimmungsrecht" ein. Dieses beinhaltet nach Ansicht der Kirchen eben auch, dass z. B. Stellenausschreibungen mit einer Religionszugehörigkeit verbunden werden können.
Dies führt dazu, dass es für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Konfessionslose, Andersgläubige, Homosexuelle oder Wiederverheiratete) schwierig bis unmöglich wird, unter kirchlicher Tragerschaften Arbeit zu finden (oder zu behalten!). Selbst Arbeitsstellen, die mit keinem Verkündungsauftrag* in Verbindung stehen, sind von derartigen Diskriminierungen betroffen. Diese Ungerechtigkeiten sind für einen säkularen Rechtsstaat nicht mehr tragbar.
* auch Verkündigungsauftrag; betrifft vor allem Priester und Pastor*innen, von denen zum Zweck ihrer Tätigkeit Gottesglaube und ggf. die Befolgung kirchlicher Regeln verlangt werden kann, erstreckt sich jedoch keinesfalls auf Berufe, die es auch im außerkrichlichen Umfeld gibt oder geben könnte (z. B. als Kindergärtner, Kirchenmusikerin, Putzkraft, Krankepfleger, Ärztin, Küchenkraft)
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Guido Ledermann
- Björn Hennig
- Sybille Duckek
- Peter Schüler
- Wolfgang Hahn
- Lorenz Paul Burghardt
Änderungsanträge
- D 4.1 (Katja Claussen (KV Flensburg), Eingereicht)
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